Strafrecht
Unsere Fachgebiete

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV) betreue ich Mandate von Opfern und Beschuldigten in folgenden Fachgebieten.

Strafrecht, Jugendstrafrecht und mehr

Unsere Fachgebiete und Schwerpunkte im Strafrecht

Die Fokussierung auf das Strafrecht erfolgte bereits durch den gesetzten Schwerpunkt während meines Studiums.
Im Rahmen zweier Praktika in Kanzleien für Strafrecht spezialisierte ich mich somit schon während meiner Ausbildung auf strafrechtliche Verteidigungen.
Mit Abschluss des zweiten Staatsexamens bin ich seit 2017 als Anwalt im Strafrecht tätig und seit 2021 zudem Fachanwalt für Strafrecht.

Unsere Fachgebiete im Strafrecht

Ich betreue Mandate in den folgenden Bereichen

Strafrecht

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten? Wurden Sie bereits angeklagt und benötigen daher Rechtsbeistand? Sind Sie Opfer eines strafrechtlichen Delikts und suchen nach juristischer Hilfe?

BtmG-Strafrecht

Zur professionellen Verteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, d.h. bei Drogendelikten jeglicher Art, ist spezielles Know-how erforderlich, das ich durch meine langjährige Erfahrung mitbringe.

Jugendstrafrecht

Als Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV) bin ich in besonderer Weise dazu geeignet, Mandate für junge Beschuldigte zu übernehmen. Ich setze mich engagiert dafür ein, jungen Angeklagten die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie mich als Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts, wenn Sie Opfer oder Beschuldigter eines Sexualdeliktes sind oder bei Vorwürfen, kinder- oder jugendpornografische Dateien besessen oder verbreitet zu haben.

Pflichtverteidigungen

Pflichtverteidiger werden im deutschen Strafprozess durch das Gericht beigeordnet. Dies erfolgt im Falle einer sogenannten „notwendigen Verteidigung“, wenn Beschuldigte noch keinen Verteidiger selbst erwählt haben. Auch ich übernehme Pflichtverteidigungen.

Strafrechtlicher-Notdienst

Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten! In dringenden strafrechtlichen Notfällen sind wir 24 Stunden und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Schreiben Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.