Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV) übernehme ich Mandate von Opfern und Beschuldigten.
Meine Fokussierung auf das Strafrecht erfolgte bereits durch meinen gesetzten Schwerpunkt während meines Studiums. Im Rahmen zweier Praktika in Kanzleien für Strafrecht spezialisierte ich mich somit schon während meiner Ausbildung auf strafrechtliche Verteidigungen. Mit Abschluss meines zweiten Staatsexamens bin ich seit 2017 als Anwalt im Strafrecht tätig.
Mein Qualifikation zum Fachanwalt sowie meine spezielle Zertifizierung im Jugendstrafrecht machen mich zu Ihrem kompetenten und vertrauenswürdigen Ansprechpartner in allen juristischen Bereichen des Strafrechts.
Ich betreue Mandate in den folgenden Bereichen:
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten? Wurden Sie bereits angeklagt und benötigen daher Rechtsbeistand? Sind Sie Opfer eines strafrechtlichen Delikts und suchen nach juristischer Hilfe?
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich darauf spezialisiert, strafrechtliche Mandate zu übernehmen und Ihnen mit meiner Expertise und Professionalität optimal zur Seite zu stehen.
Zur professionellen Verteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, d.h. bei Drogendelikten jeglicher Art, ist spezielles Know-how erforderlich, das ich durch meine langjährige Erfahrung mitbringe.
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt werden.
Als Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV) bin ich in besonderer Weise dazu geeignet, Mandate für junge Beschuldigte zu übernehmen. Die Anwendung des Jugendstrafrechts erfolgt dabei für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und unter Umständen bei sogenannten Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21. Ich setze mich engagiert und strategisch dafür ein, jungen Angeklagten die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Pflichtverteidiger werden im deutschen Strafprozess durch das Gericht beigeordnet. Dies erfolgt im Falle einer sogenannten „notwendigen Verteidigung“, wenn Beschuldigte noch keinen Verteidiger selbst erwählt haben. Auch ich übernehme Pflichtverteidigungen.
Immer für Sie da
Besonders im Strafrecht sind rasches Handeln und ein verlässlicher Verteidiger, dem Sie voll vertrauen können, wichtig. Im Falle von Anklagen, Strafbefehlen oder Durchsuchungen sind schnelle Reaktionen notwendig. Ich biete kurzfristige Termine und schnelle juristische Beratung. Meine (potenziellen) Mandanten erreichen mich auch außerhalb der regulären Kanzleiöffnungszeiten und können sich darauf verlassen, dass ich falls erforderlich sofort zur Stelle bin. Ob auf Beklagten- oder Opferseite bringen strafrechtliche Konflikte oftmals auch Furcht und Unsicherheit für die Beteiligten mit sich - Ich begegne Ihren Sorgen mit der nötigen Ruhe, Professionalität und Empathie.
Erfahrung und Kompetenz
Wie mein beruflicher Werdegang zeigt, habe ich meine Leidenschaft und Kompetenz als Strafverteidiger und Anwalt für Opfer von Straftaten früh entdeckt und verfolgt. In meinen Anfangsjahren war ich dabei als selbstständiger Strafverteidiger in einer renommierten Münchner Kanzlei tätig, bevor ich mich 2023 mit meiner eigenen Kanzlei niedergelassen habe. Meine Erfahrung sowie zahlreiche, erfolgreich betreute Mandate bilden für Sie die optimale Basis, um auch für Ihr individuelles Anliegen meine Beratung zu wählen. Dabei setze ich mich mit Durchsetzungsvermögen und meiner spezialisierten Expertise für Sie ein.
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